Umstrittene Volkszählung 2011, da zuviele Daten erhoben werden

Erstellt von Zuzaver am Montag 19. Juli 2010

Bürgerrechtler reichen Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011 ein

Die Erkenntnis, dass es keine belanglosen Daten gibt, wenn Daten gesammelt werden, etablierte den Datenschutz als Persönlichkeitsschutz. Die für das Jahr 1983 eigentlich geplante Volkszählung lief im Kern auf die Erfassung der gesamten Bevölkerung mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung hinaus. Praktisch stand hinter der Volkszählung die Einführung eines Personenkennzeichens, die 1978 gescheitert war und bis zu einem gescheiterten Versuch des Reichsicherheitshauptamtes von 1944 zurückverfolgt werden konnte.

In seinem Urteil von 1983 habe das Bundesverfassungsgericht die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer ausdrücklich verboten, teilte der AK Vorrat mit. Die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat, erläutert, die Daten der Volkszählung 2011 seien aber in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen. “Zusätzlich sind bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche _auch persönliche_ Daten dem Zugriff ausgesetzt, und zwar nicht nur einzelne.” (anw)

Quelle: heise.de

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